News
💥August 2026
Verhandlung beim OVG Münster
9. September 2026
Bald ist die mündliche Hauptverhandlung beim Oberverwaltungsgericht Münster in Sachen Deponie auf Halde Lohmannsheide! Der Termin wurde zunächst vom 24. Juni vom Gericht aufgehoben. Mitunter ist die plötzliche und unerwartete Zulassung des Abschlussbetriebsplans der Bezirksregierung Arnsberg daran Schuld, dass diese neuen Fakten für Verwirrung, auch vor Gericht, sorgen und somit den eigentlichen Termin platzen lassen.
Mit Datum 24. August erreichte den BUND ein Wust von Unterlagen der Gegenseite, die wohl am 9. September in der Verhandlung in Münster vorgebracht werden sollen.
Auszug aus dem BUND-Newsletter vom 25. August 2026
"Zum Einen lässt sich der Anwalt der Gegenseite in einem 41-seitigen Dokument zur Frage aus, ob es nun einen Abschlussbetriebsplan geben müsse und falls ja, wie ein solcher aussehen soll und unterfüttert diese Ausführungen mit einer Vielzahl von Anlagen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um 31 mehr oder weniger umfangreiche PDFs, beginnend im Jahr 1997. Da geht es mal um Verwaltungsvorgänge, mal sind es Gutachten, Gefährdungsabschätzungen und vieles mehr. Wenig hilfreich bei diesen Anlagen ist, dass sie zum größten Teil einfach nur „Anlage 21“ heißen oder auch „Anlage 22“ usw. usf.
In einem anderen 28-seitigen Dokument geht es dann noch mal ums Grundwasser.
Jetzt gilt es, das alles zu sichten, zu systematisieren und einzuordnen. Vielleicht ist ja auch was Interessantes dabei. Aber teilweise finden sich nur völlig irrelevante Mitteilungen wie z. B. eine Pressemitteilung vom 10. August 2026, in der es heißt, dass die Enni nun eine Genehmigung für den Windpark Niep erhalten habe.
Was zum Teufel hat das mit der Deponie zu tun und warum werden wir mit so etwas zwei Wochen vor dem Termin der Hauptverhandlung zugeschüttet?
Das hat nichts mehr mit einem geordneten Verwaltungsgerichtsverfahren zu tun, das ist die schiere Dreistigkeit, Beschäftigungstherapie, Hilflosigkeit angesichts fehlender Argumente oder was auch immer. Zielführend ist es nicht.
Aber nicht nur diesen unübersichtlichen Wust zwei Wochen vor dem Termin zu präsentieren, ist eine Frechheit. Frech ist zudem, dass das Oberverwaltungsgericht schon vor Wochen darum gebeten hat, keine weiteren Unterlagen einzureichen, weil ja nun wirklich alles gesagt sei, die DAH1 und ihre Anwälte sich aber nicht daran halten."
Wer gerne den Protest am Morgen vor der Verhandlung unterstützten möchte, oder aber als Zuschauer*in dabei sein möchte, bitte melden per E-Mail an: info@bund-duisburg.de, dann gibt es weitere Informationen!
💥April 2026
Schützenfest, wir kommen!!
Die Bürgerinitiative hat es geschafft, in Absprache mit der
Bürger-Schützengesellschaft Baerl
, die Planung für ein Hinderniss erlaubt zu bekommen. Zwischen Waldschule und Bahnhof Niederrhein könnt ihr uns dann finden. Wir freuen uns mächtig und haben sogar dafür einen KI-Song mit Video komponieren lassen.
HIER
könnt ihr euch das Video ansehen.
Zudem haben wir uns wieder etwas überlegt um weitere Spendengelder für den BUND sammeln zu können:
Die "Anti-Kater-Tüte".
Voll mit Elektrolyten, Salzgebäck und anderem Krimskrams kann die Tüte gegen Spende von 5€ bei folgenden Stellen gekauft werden:
Tischlerei Collin, Hegentweg 10, 47199 Duisburg
Sabine Mathwig, Jakob-Schroer-Str. 31, 47443 Moers
Löttershof, Grafschafter Str. 162, 47199 Duisburg
Abgesehen davon sind wir natürlich bei unserem Hinderniss am 31. Mai 2026 vor Ort.
Zusätzlich gehen wir aber auch parallel mit dem Festumzug und einem Bollerwagen mit und werden gern angesprochen! Tüten haben wir selbstverständlich dabei!
Auch bei der großen Pause für die Sappeure bei Pleines/Linkenbach stehen wir uns sammeln gerne Spenden ein!
Wir danken euch jetzt schon für die tolle Unterstützung!
💥Dezember 2025
Deponie Lohmannsheide in Duisburg darf vorerst nicht errichtet werden !!
Aus dem Nichts hat das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag der DAH1 auf Sofortvollzug abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss der
Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl ist voraussichtlich rechtswidrig. Der Beschluss ist unanfechtbar.
HIER
nachzulesen!
Dies ist ein großer und wichtige Entscheidung für die noch ausstehende Klage des BUNDs gegen die Errichtung der Deponie!
Zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt: Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden. Zunächst muss durch den Haldenbetreiber der bergrechtlich erforderliche Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Berg- und Bodenschutzbehörde zugelassen werden, aus dem hervorgeht, dass die Haldenoberfläche anderweitig genutzt werden kann. Dabei ist von der Bezirksregierung Arnsberg auch zu prüfen, ob von der Bergehalde Gefahren für das Grundwasser ausgehen, die einer möglichen Anschlussnutzung entgegenstehen. Die Zulassung des Deponievorhabens durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann die bergrechtlich erforderliche Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht ersetzen. Unabhängig davon hat die Bezirksregierung Düsseldorf auch selbst nicht im erforderlichen Umfang untersucht, ob der Standort für eine Deponienutzung geeignet ist oder die festgestellte Grundwasserbelastung Sanierungsmaßnahmen erfordert,
die mit der Errichtung der Deponie nicht zu vereinbaren sind. Diese Mängel stehen einer Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses jedenfalls derzeit entgegen.
💥April 2025
Eilantrag auf sofortigen Vollzug!!
Trotz laufender Klage gegen die Genehmigung der Deponie will das Unternehmen „Deponie auf Halde“ (DAH1) per Gerichtsbeschluss durchsetzen, möglichst bald mit den Vorbereitungen beginnen zu können. Dadurch würden unumkehrbare Fakten geschaffen.
Dieser „Eilantrag auf sofortigen Vollzug“ stellt ein weiteres Gerichtsverfahren dar, welches unabhängig von der Klage im Hauptverfahren zu betrachten ist.
Es ist also ein weiteres Gerichtsverfahren eröffnet worden und unsere Arbeit wird dadurch nicht weniger.